Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung und Beherbergungsvertrag

(1) Buchungsanfragen geben Sie bitte auf unserer Website www.hof-muehlenkoppel.de ein oder richten diese schriftlich an info@hof-muehlenkoppel.de oder rufen uns an.
(2) Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig und verbindlich, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt, sowie die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Anzahlung fristgerecht erfolgt (siehe dazu § 3). Mietbedingungen und die Hausordnung werden mit der Buchungsbestätigung übermittelt und sind damit vom Gast anerkannt.
(3) Mindestmietdauer sind 4 Nächte. Eine kürzere Mietdauer ist auf Anfrage möglich.
(4) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung der Gesamtsumme ist 42 Tage vor Anreisedatum auf unser Konto zu überweisen. Die Kontodaten sind dem Gastvertrag zu entnehmen. Bei kurzfristigen Buchungen (<28Tage vor Anreise) ist die gesamte Summe sofort nach Erhalt des Gastvertrages zu begleichen. Eventuelle Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
(2) Bei einem Zahlungsverzug mehr als 8 Tagen, ist der Anbieter berechtigt, den Mietvertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.
(3) Wir akzeptieren nur Zahlungen per Überweisung. Eine Bargeldzahlung ist nach Absprache möglich. Zahlungen per EC- und Kreditkarten bzw. Scheck sind nicht möglich.
(4) Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Gast.

§4 Preise

(1) Die vereinbarten Preise ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website www.hof-muehlenkoppel.de und die darauf bezugnehmenden Angaben in den Mietvereinbarungen. Der Gast verpflichtet sich, die Mietvereinbarungen und die AGB vor Anzahlung entsprechend zu überprüfen.
(2) Bei einer kurzfristigen Ferienvermietung sind alle Kosten für Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Heizung, WLAN, Handtücher, Bettwäsche, Fasssauna, Grillkota & Kaminholz im Mietpreis enthalten.
(3) Die Endreinigung wird separat ausgewiesen.

§5 An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, nach Absprache ggf. auch früher. Sollte die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden können ergeben sich hieraus keine Schadensersatzansprüche. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich. Im Ausnahmefall kann die Schlüsselübergabe kontaktlos über ein Schlüsselsafe erfolgen. In diesem Fall werden notwendige Informationen rechtzeitig vor Anreise übermittelt.
(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen.

§6 Pflichten des Anbieters, Vermieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar zu übergeben.
Der Anbieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist.
Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen wie z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten und, gelegentlich kurzzeitig, vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle technischer Geräte berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.
Er ist verpflichtet, dem Gast den Mietpreis zu erstatten oder eine andere Unterkunft zu beschaffen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Mietvertrag und Anzahlung zur Verfügung zu stellen.
(2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Infrastruktur wie Wasser-, Stromversorgung oder der Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

§7 Pflichten des Gastes

(1) Die Ferienwohnung und das Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Die ausliegende und auf der Webseite veröffentlichte Hausordnung ist einzuhalten.
Auftretende Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet für von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar, geringfügige Schäden wie z.B. kaputtes Geschirr oder Glas etc. sind davon ausgenommen, sofern sie einen Schaden von 30 € nicht überschreiten. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Vom Mieter verlorene Schlüssel werden auf dessen Kosten ersetzt.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
(2) Nach Beendigung der Mietzeit ist die Ferienwohnung nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

(3) Die Ferienwohnungen befinden sich außerhalb einer geschlossenen Ortslage in einer sehr attraktiven ländlichen Lage. In der unmittelbaren Umgebung gibt es keine aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, jedoch werden umliegende Felder landwirtschaftlich genutzt.
Daher sind Geräusche, welche durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge entstehen, zeitlich unbefristet und unter Umständen auch an Sonn- und Feiertagen von den Gästen hinzunehmen.

(4) In den Ferienwohnungen gilt allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen ist nur auf den Terrassen erlaubt. Bei einer Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,- € in Rechnung stellen.

§8 Nutzung der Ferienwohnung

Eine vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes des Mieters an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ferienwohnung darf nur von der Rechnung angegebenen Personenzahl (ggf. mit Haustieren falls gebucht) genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte mit weiteren Personen oder Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nur nach Rücksprache gestattet.

§9 Akzeptierung der AGB

Mit der Zahlung des Mietpreises, bzw. der Anzahlung des Mietpreises erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen einverstanden.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung ( wie z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, etc.) sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises erfolgt eine fristlos Kündigung. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Anbieter. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§9 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren ist, sofern verabredet und in der Buchungsbestätigung vermerkt, in den Ferienwohnungen gegen Aufpreis (10,-€ pro Nacht und Hund, maximal 2 Hunde) erlaubt. Auf den Polstermöbeln und in den Betten sollen sich Haustiere nicht aufhalten. Kot der Haustiere ist auf den zu den Ferienwohnungen gehörigen Rasen- und Hofflächen zu entfernen.
Verschmutzungen an Böden, Wänden und Einrichtungsgegenständen sind vor der Abreise zu beseitigen. Sollten Schäden durch Haustiere entstehen, (z.B. zerkratzte Wände, starke Verschmutzungen etc.), haftet der Eigentümer des Tieres. Die Schäden sind dem Vermieter unbedingt vor Abreise mitzuteilen.

§10 Nutzung des Schwimmteiches, Grillkota, Fasssaunauna des Spielplatzes

(1) Die Nutzung des Schwimmteiches ist auf eigene Gefahr. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung erwachsener Personen sich im Schwimmbereich aufhalten. Des Weiteren ist der Schwimmteich nur bei guten körperlichem Wohlbefinden zu benutzen, um Unfälle zu vermeiden. Hunde dürfen nicht mit in den Innenbereich des Schwimmenteiches genommen werden.

(2) Die Nutzung der Grillkota und der Fasssauna ist auf eigene Gefahr. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung erwachsener Personen sich dort aufhalten. Bei Verlassen der Grillkota ist sicher zu stellen, dass die Feuerstelle aus ist. Die Grillkota ist nach der Benutzung zu säubern.

(3) Die Nutzung des Spielplatzes ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder

§11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
(5) Für Unfälle in den Ferienwohnungen oder auf dem Gelände übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mieter haften für Ihre Kinder,Tiere und Begleitpersonen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind.
(6) Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder dessen Beauftragten verursacht worden.
(7) Jede Haftung des Anbieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt.

§12 Reiserücktritt

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt. Es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 42 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:

Stornierung bis spätestens                                Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

bis 42 Tage vor Anreise                                             0 %

30 bis 41 Tage vor Anreise                                       30 %

15 bis 29 Tage vor Anreise                                       60 %

< 14 Tage vor Anreise und bei Nichterscheinen          90 %

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

§13 Nutzung des WLAN

(1) Der Anbieter unterhält in seinen Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

(2) Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(3) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritteneingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und die getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbstverantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

(5) Der Gast stellt den Anbieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

§14 Datenschutz

Personengebundene Daten des Gastes werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur dann zugänglich gemacht, wenn dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig sind.

§15 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Flensburg.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durcheine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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